Beitragsordnung
§ 1 Allgemeine Angaben
Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 15. Februar des Geschäftsjahres in einer Summe auf der Grundlage einer Rechnung fällig. Ausgenommen sind Mitgliedsbeiträge, die eine Höhe von 1.000 € überschreiten. ln diesem Fall sind jeweils 50 % des Gesamtbeitrages bis zum 15. Februar und 15. August zu entrichten.
§ 2 Beitragshöhe
(1) Der Jahresbeitrag für natürliche Personen beträgt 50,- €.
Studenten und Auszubildende zahlen 25,- €.
(2) Der Jahresbeitrag für Kommunen richtet sich nach der Anzahl der Einwohner. Je Einwohner werden 0,10 € erhoben, mindestens 100 €.
(3)
- Städtische Tourismusunternehmen (z.B. StadtmarketinggeseIlschaften): 500,- €
- überregionale Tourismusverbände: 400,- €
- regionale Tourismusgemeinschaften: 100,- €
- örtliche Tourismusvereine (Einnahmen unter 10.000,- p.a.): 50,- €
- gemeinnützige örtliche Heimat- und Naturschutzvereine: 25,- €
(4) Der Jahresbeitrag für Unternehmen des Fremdenverkehrs- und Tourismusgewerbes beträgt für reine Gastronomiebetriebe 50 € und für Unternehmen mit Gästebetten 3 € pro Gästebett, jedoch mindestens 50 €.
(5) Der Jahresbeitrag für Firmen außerhalb des Tourismusgewerbes beträgt mindestens 500 €. Der Vorstand ist ermächtigt, diese Beiträge individuell zu vereinbaren.
(6) Bei Vereinseintritt im laufenden Jahr ist ein anteiliger auf volle Monate bezogener Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
(7) Bei Vereinsaustritt vor Jahresende erfolgt keine anteilige Beitragsrückerstattung.
§ 3 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung wurde zur Gründungsversammlung des Vereins beschlossen und tritt damit zum 17.07.2010 in Kraft.